Reisebestimmungen für einzelne Länder

Quellenangabe: Auswärtiges Amt, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Startseite_node.html

Es gelten jeweils die Bestimmungen für deutsche Staatsangehörige!

Iran Flagge Iran

Visum
Für die Einreise ist ein Visum erforderlich.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass für nicht touristische Aufenthalte in Iran zwingend ein entsprechendes Visum beantragt werden muss (z. B. Journalistenvisum, Arbeitsvisum). Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährige Freiheitsstrafen) gerechnet werden.
Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000,- Rial (ca. 7,50 €). Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.

Online-Visum (e-Visa) bei den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland
Die Botschaft der Islamischen Republik Iran in Berlin und die Generalkonsulate in Hamburg, Frankfurt am Main und München bieten seit Mai 2017 die Möglichkeit, ein Online-Visum (e-Visa) für die Einreise nach Iran zu beantragen. Die Gebühren betragen je nach Reisezweck zwischen 40,- und 80,- Euro, die Bearbeitungszeit beträgt (außer für Pressevisa) 7 bis 14 Tage, gegen einen Aufschlag von 50% ist auch ein Express-Visum möglich.

Krankenversicherung
Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig. Die iranischen Auslandsvertretungen sind verpflichtet, vor Ausstellung des Visums den Krankenversicherungsschutz zu überprüfen. Bereits bei Antragstellung des Visums in Deutschland ist deshalb das Bestehen einer entsprechenden Versicherung durch Vorlage eines Versicherungsvertrages nachzuweisen. Weitere Informationen können Reisende direkt bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung erfragen.Einreise mit eigenem Auto - Dieselfahrzeug
Zum jetzigen Zeitpunkt ist unklar, ob die Einreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug nach Iran weiterhin möglich ist. Vor einer Autoreise nach Iran sollten sich Reisende unbedingt bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung informieren. Bisher war zur Einreise mit einem eigenen Kraftfahrzeug ein „Carnet de passage“ erforderlich. Es sollte des Weiteren unbedingt darauf geachtet werden, dass ausreichender Versicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt in Iran besteht.
Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private, ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte. Seit 2009 berichten deutsche Staatsangehörige vermehrt über Probleme bei der Einreise mit einem Dieselfahrzeug nach Iran. Reisende sollten sich deshalb rechtzeitig vor der Reise über die Voraussetzungen der Einreise mit einem Dieselfahrzeug bei den iranischen Behörden informieren.

Turkmenistan Flagge Turkmenistan

Visum
Die für die Einreise nach Turkmenistan nötige Visumerteilung erfolgt durch die Botschaft von Turkmenistan in Berlin und das Konsulat von Turkmenistan in Frankfurt am Main, wenn von einer privaten oder offiziellen Stelle in Turkmenistan eine Einladung vorliegt.
Die Einholung der Einladungen und Visa bieten in Deutschland einige Reisebüros als speziellen Service an. Transitvisa (bis zu fünf Tagen) sind in der Regel direkt bei der Botschaft von Turkmenistan in Berlin erhältlich, die auch weitere Auskunft über die aktuellen Visabestimmungen gibt.

Ein Visum am Flughafen wird nur erteilt, wenn Reisende eine zuvor durch den Migrationsdienst Turkmenistans erteilte Visumgenehmigung (Cakylyk – Invitation) vorlegen können. Dabei muss unbedingt das Reisedokument genutzt werden, welches im Genehmigungsverfahren angegeben wurde. Die Höhe der Visumgebühr richtet sich nach der Gültigkeitsdauer und ist in US-$ zu entrichten.

Der Geltungsbereich des Visums erstreckt sich nicht auf Sperr- und Grenzgebiete. Beabsichtigte Reisen in Grenzgebiete (z.B. das Welajat Daschogus) und Naturschutzgebiete (z.B. Repetek) sind bereits im Visumverfahren anzuzeigen. Daneben sind gegebenenfalls noch besondere Reisegenehmigungen notwendig, die durch das turkmenische Außenministerium bzw. das Naturschutzministerium erteilt werden. Bei Buchung einer Reise in einem Reisebüro werden die erforderlichen Genehmigungen normalerweise durch das Reisebüro eingeholt.

Registrierung
Alle nach Turkmenistan einreisenden Ausländer müssen sich bei der Einreise an der Grenze registrieren lassen. Ausgenommen sind Inhaber von Diplomatenpässen. Die Konsulargebühr beträgt 25,- US-$. Hinzu kommt eine Registrierungsgebühr von rund 15,- TMT, zahlbar in TMT.
Reisende, die sich länger als drei Tage in Turkmenistan aufhalten wollen (der Tag der Einreise sowie Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet), sind außerdem verpflichtet, sich innerhalb dieser Frist beim Staatlichen Migrationsdienst Turkmenistans anzumelden (Anschrift: 744000 Aschgabat, Asady-Straße 63, Tel.:380024, -29, -37 oder -61, in anderen Städten bei dessen Zweigstellen). Dies gilt nicht für Inhaber von Transitvisa.

Die Anmeldung muss die einladende Stelle oder der Reisende selbst veranlassen; das gilt auch bei Unterkunft in einem Hotel. Der Reisende erhält von seinem Hotel eine Bestätigung über die Unterbringung, die bei der Anmeldung zusammen mit der Quittung über die bei Einreise gezahlte Registrierungsgebühr vorzulegen ist. Für die Anmeldung wird außerdem ein biometrisches Passfoto benötigt. Die Anmeldung wird in Form eines Stempelvermerks in den Pass eingetragen.
Nach der Ausreise muss der Reisende von der einladenden Stelle beim Migrationsdienst abgemeldet werden.

Einreise mit Pkw
Ausländer, die mit ihrem privaten Pkw nach Turkmenistan einreisen, müssen für ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung in Turkmenistan abschließen. Die grüne internationale Versicherungskarte ist nicht gültig. Darüber hinaus müssen Reisende eine Zusatzsteuer auf die in Turkmenistan subventionierten Kraftstoffpreise zahlen. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach der in Turkmenistan voraussichtlich zurückzulegenden Strecke. Diese Steuer wird ebenfalls bei der Einreise in US-Dollar erhoben. Mit langen Wartezeiten an der Grenze muss gegebenenfalls gerechnet werden.

Usbekistan Flagge Usbekistan

Visum
Derzeit ist die Einreise nach Usbekistan nur mit einem gültigen Visum möglich, das vor Reiseantritt durch die Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan in Deutschland für einen genau umrissenen Zeitraum und Reisezweck erteilt wird. Informationen für ein e-Visum gibt es unter https://www.uzbekistanvisa.org/
Wichtiger Hinweis: Falls zeitweilige Aufenthalte in Nachbarstaaten mit anschließender Rückkehr nach Usbekistan beabsichtigt sind, muss unbedingt ein Visum mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beantragt werden. Nachträgliche Änderungen sind erfahrungsgemäß nicht möglich.

Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Usbekistan keine Auslandsvertretung unterhält.

Grenzübergänge
Eine Übersicht (ohne Gewähr) der usbekischen Grenzübergänge mit Angaben zu Öffnungszeiten gibt es auf der Webseite der Botschaft Taschkent. Allerdings können auch die als international ausgewiesenen Grenzübergänge (abgesehen von den internationalen Flughäfen) kurzfristig geschlossen und für die Durchreise mit dem Auto oder für Ausländer gesperrt werden.

Grenzregionen
Reisende in die Region Surhandariya (Grenzgebiet Afghanistan/Tadschikistan) werden gesondert registriert. Bei Verschärfung der Sicherheitslage ist mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Generell wird in allen usbekischen Grenzgebieten zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten, nicht notwendige Reisen in Grenznähe mit Ausnahme der offiziellen Grenzübergänge sollten unterbleiben.

Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze aus den Nachbarstaaten nach Usbekistan oder einem Betreten eines nicht immer kenntlich gemachten Sperrgebiets ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Behörden zu rechnen. Es ist nicht ratsam, sich ohne ortskundige Begleitung zu Fuß in unbekanntem Gelände zu bewegen.

Einige schmale Grenzabschnitte zu Kirgisistan und Tadschikistan sind weiterhin vermint.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Tadschikistan Flagge Tadschikistan

Visum
Deutsche Staatsangehörige unterliegen der Visumspflicht.
Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen, mit einmaliger Ein- und Ausreise, ist online ein elektronisches Visum e-Visa zu beantragen. Es ist auf die korrekte Angabe der Nummer des deutschen Reisepasses zu achten. Das kostenpflichtige E-Visum wird als E-Mail versandt, das auszudrucken und während der Reise mitzuführen ist. Die Reise sollte keinesfalls angetreten werden, wenn das Visum nicht ausgestellt wurde.
Ein E-Visum kann während des Aufenthalts in Tadschikistan nicht verlängert werden.

Für längere Aufenthalte oder Aufenthalte, die mehrmalige Ein- und Ausreisen erfordern, ist ein Visum über das Tajikistan Visa Electronic Application Center zu beantragen. Es handelt sich dabei ebenfalls um ein kostenpflichtiges Online-Verfahren. Der Antrag wird zunächst vorgeprüft; danach muss der Antragsteller persönlich bei der Tadschikischen Botschaft in Berlin vorsprechen, um Fingerabdrücke abzugeben und ein biometrisches Foto fertigen zu lassen.

Ausführliche Informationen zum Visumverfahren sind auf der Webseite der tadschikischen Botschaft in Berlin zu finden.

Es ist weiterhin nicht möglich, Visa bei der Einreise über Land an den Grenzübergängen (z.B. zu Usbekistan bzw. Kirgisistan) zu erhalten. Eventuelle Angebote von Gefälligkeitszahlungen an Grenzbeamte sollten Reisende ablehnen, da in einem solchen Fall trotz anderweitiger mündlicher Zusagen die Möglichkeit der Festnahme nach illegalem Grenzübertritt besteht.

Ausländer sind grundsätzlich verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden zu registrieren. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung) und ist in der Regel bei der jeweiligen Stadtverwaltung ("Chukumat") angesiedelt. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder. Dies gilt auch bei Überziehung der Aufenthaltsdauer ohne rechtzeitige Verlängerung des Visums. Ein E-Visum kann nicht verlängert werden.

Für Inhaber von E-Visa besteht keine Registrierungspflicht innerhalb der maximalen 45-tägigen Aufenthaltsdauer.

Für Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Pamir-Gebirge, offiziell: Autonome Provinz Berg-Badachschan-GBAO) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum in Deutschland beantragt werden kann. Bei Beantragung in Tadschikistan muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen gerechnet werden.

Weiterreise nach Kirgisistan und Usbekistan
An den Grenzübergängen zu den Nachbarländern Kirgisistan und Usbekistan kann es zeitweise zu unangekündigten Schließungen kommen. Reisenden wird dringend geraten, sich tagesaktuell über die jeweilige Situation an den Grenzübergängen bei den zuständigen Grenzbehörden zu erkundigen. Nicht alle Grenzübergänge sind für internationale Reisende geöffnet, so z.B. der Grenzübergang nach Kirgisistan im Rasht-Tal (offen nur für Tadschiken und Kirgisen).

Der in der Nähe von Duschanbe gelegene tadschikisch-usbekische Grenzübergang Denau-Turzunzoda wird nur selten von Touristen genutzt. Diese werden daher auf beiden Seiten der Grenze genauestens überprüft und es besteht die Möglichkeit einer nicht angemessenen Behandlung. Reisenden wird empfohlen, den im nördlichen Tadschikistan in der Nähe von Chudschand gelegenen tadschikisch-usbekischen Grenzübergang Oybek-Buston zu nutzen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Bei der Einreise mit dem Pkw ist zu beachten, dass dieser im Voraus bei den tadschikischen Behörden registriert wird. Dann kann ein Transitkennzeichen erteilt werden, welches die Ausreise erleichtert. Dies kann bereits in Deutschland betrieben werden.

Kirgistan Flagge Kirgisistan

Visum und Registrierungspflicht
Deutsche Staatsangehörige können, unabhängig vom Reisezweck, für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen visumfrei nach Kirgisistan einreisen. Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als 60 Tage in Kirgisistan aufhalten, müssen sich außerdem innerhalb von 5 Tagen nach Einreise bei der zuständigen Behörde registrieren. Zuständig ist der Staatliche Registrierungsdienst.

Am 1. September 2017 wurde vom Außenministerium der Kirgisischen Republik das elektronische Visum eingeführt. Das e-Visum kann für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken über die Webseite www.evisa.e-gov.kg beantragt werden. Die Registrierungspflicht gilt nach bisherigen Erkenntnissen auch für Inhaber von e-Visa. Davon unbenommen werden Visa weiterhin von den kirgisischen Auslandsvertretungen erteilt.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich führen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen und Motorrädern sollten Reisende, die eine Fahrt durch mehrere Länder mit dem eigenen Kfz unternehmen, bspw. über Kirgisistan, Kasachstan, Russland, Belarus und von dort über Polen zurück nach Deutschland, darauf achten, dass die bei der Einreise in die Eurasische Wirtschaftsunion an der kirgisischen Grenze erteilte temporäre Einfuhrgenehmigung für das Fahrzeug die für die Strecke notwendige Fahrtzeit abdeckt. Die kirgisischen Zollbehörden haben mitgeteilt, dass die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung, mit ausreichend langer Gültigkeitsdauer, grundsätzlich möglich ist. Anderenfalls ist mit erheblichen Problemen und Strafen bei der Ausreise aus der Eurasischen Wirtschaftsunion zu rechnen.

Kasachstan Flagge Kasachstan

Visum
Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ohne Visum nach Kasachstan einreisen. Weitere Informationen zur visumsfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.

Ist für die Einreise nach Kasachstan ein Visum erforderlich, muss dieses rechtzeitig bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Tage oder Wochen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit. Für längerfristige Aufenthalte bzw. Visa mit mehrfacher Einreise ist eine Einladung erforderlich. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Einzelheiten zu den verschiedenen Visakategorien erteilt die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin.

Bitte kontrollieren Sie in jedem Fall Ihr Visum nach Erhalt auf Richtigkeit. Bei Bahnreisen kommt es aufgrund der Streckenführung teilweise zu Ein- und Ausreisen in Russland. Ein Visum mit nur einmaliger Einreise ist dafür nicht immer ausreichend.

Eine Visumserteilung an den Flughäfen Astana und Almaty ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Kasachstan keine Auslandsvertretung unterhält und die im Vorfeld eine sogenannte Referenznummer von der zuständigen kasachischen Konsularbehörde eingeholt haben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind. Unabhängig von dem Grund oder Dauer der verspäteten Ausreise droht dem Reisenden nach kasachischem Gesetz eine Haftstrafe bis zu zehn Tagen oder eine Geldstrafe (s. besondere strafrechtliche Vorschriften).

Registrierung
Jeder Ausländer muss sich in Kasachstan innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei den jeweils zuständigen Stellen der Migrationspolizei registrieren lassen. Für deutsche Staatsangehörige gilt bei Einreise über einen der zwölf internationalen Flughäfen eine erleichterte Registrierung durch einen zweiten Stempel auf der Migrationskarte direkt bei Ankunft. Die weiße Migrationsskarte ist erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder im Flugzeug. Diese ist vom Reisenden vor Grenzübertritt auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung am Flughafen nur eine Gültigkeit von bis zu 90 Tagen hat. Bei einem längeren Aufenthalt ohne zwischenzeitliche Ausreise ist nach 90 Tagen eine erneute Registrierung durch die Migrationspolizei erforderlich.

Bei Reisen über alle anderen Grenzübergänge müssen auch deutsche Staatsangehörige sich innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registrieren lassen. Der Einladende muss ebenfalls erscheinen und seine Meldebescheinigung vorlegen. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.

Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.

Grenzregion zu Kirgisistan
Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Kirgisistan ist der Grenzverlauf nicht überall klar ausgeschildert. Im Falle von Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte („grüne Grenze“) drohen Geld- oder Haftstrafen. Es wird daher empfohlen, die Grenzregion nicht ohne ortskundige Reiseführer zu bereisen.
Seit 2012 ist ein Visum für Besuchsreisen nach Kirgisistan nicht mehr erforderlich. Damit entfällt die frühere Sonderregelung für einige grenznahe Gebiete Kasachstans, die mit kirgisischem Visum besucht werden konnten. Ein kasachisches Visum ist nunmehr in jedem Falle erforderlich, wenn der beabsichtigte Aufenthalt 30 Tage überschreitet.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Mongolei Flagge Mongolei

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen kurzfristigen Besuchs- oder Geschäftsaufenthalt von maximal 30 Tagen kein Visum für die Einreise in die Mongolei. Für längerfristige Aufenthalte oder andere Reisezwecke ist weiterhin ein Visum erforderlich, das bei jeder mongolischen Botschaft beantragt werden kann.

Bei Einreisen aus Ländern ohne mongolische Botschaft oder bei vorheriger Abstimmung mit dem Ansprechpartner vor Ort können Visa – sofern für die Einreise überhaupt noch erforderlich - auch am Flughafen ausgestellt werden. Dies ist aber vorab durch den Einlader/Geschäftspartner in der Mongolei mit der Ausländerbehörde (Immigration) abzuklären, die darüber eine schriftliche Bestätigung ausstellt, die der Reisende mitführen sollte, um von den Fluggesellschaften befördert zu werden.
Unabhängig von der Möglichkeit der Visaerteilung bei Einreise wird - sofern überhaupt erforderlich - zu einer Einholung des Visums vor Reiseantritt geraten.
Weitere Informationen erteilen die mongolischen Immigrationsbehörden.

Einreise mit dem Kfz
Eine Einreise mit dem eigenen Kfz ist möglich. Das Fahrzeug wird bei Einreise in den Pass eingetragen. Sollte die Wiederausreise ohne das Kfz geplant sein, das Fahrzeug also im Land verbleiben oder per Container ausgeführt werden, empfiehlt es sich, das erforderliche Verfahren vorab mit dem mongolischen Hauptzollamt abzuklären.Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

 

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